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Die zwölf Geschworenen

Gerichts-Kammerspiel von Reginald Rose

Für die deutsche Bühne dramatisiert von Horst Budjuhn

Original-Titel: Twelve Angry Men

Aufführungen am 20. und 21. März 2015
in der Aula des Mädchengymnasium Borbeck,
Essen

Nach einer sechstägigen Gerichtsverhandlung sollen zwölf Geschworene über das Schicksal eines neunzehnjährigen Jungen entscheiden, der seinen Vater kaltblütig mit einem Messer ermordet haben soll. Stimmen die zwölf für „schuldig“, landet der Angeklagte auf dem Elektrischen Stuhl, bei „nicht schuldig“ wird er frei gesprochen. Das Urteil muss einstimmig ausfallen. Für die meisten scheint der Fall eindeutig. So kommt es, dass nahezu einstimmig für „schuldig“ gestimmt wird. Einzig der Geschworene Nr. 8 will nicht vorschnell urteilen und äußert Zweifel an den nicht ganz wasserdichten Zeugenaussagen und der damit verbrieften Schuld des Jungen. Ein erbitterter und spannungsgeladener verbaler Kampf zwischen den Laienrichtern beginnt. Die anfängliche Selbstsicherheit der Geschworenen beginnt zu bröckeln, psychische Belastungen und Vorurteile kommen zum Vorschein, die alles andere als eine objektive Betrachtung des Falles ermöglichten. Nach und nach kann Nr. 8 die anderen umstimmen. Nur sein härtester Gegner Nr. 3 zeigt sich bis zum Schluss unerbittlich in seinem Urteil…

Inhalt

Erster Akt

Am Ende eines Mordprozesses, in dem ein Achtzehnjähriger des Mordes an seinem Vater beschuldigt wird, ziehen sich nach sechs Verhandlungstagen die zwölf Geschworenen in das Geschworenenzimmer zurück, um über das Urteil zu beraten, das einstimmig gefällt werden muss. Dem Angeklagten droht im Falle des Schuldspruchs die Hinrichtung durch den elektrischen Stuhl. Der Schuldspruch scheint eine klare Angelegenheit zu sein, die keine lange Beratung erfordert, doch in der ersten offenen Abstimmung stimmt der Geschworene Nr. 8 als einziger für nicht schuldig, während die elf anderen den jungen Mann für schuldig erklären.

Der Geschworene Nr. 8 kann nicht sagen, ob der Angeklagte unschuldig ist – er kann aber auch keine eindeutige Schuld beim mutmaßlichen Mörder erkennen. Einige Geschworene sind aus jeweils unterschiedlichen Motiven an einer raschen Beendigung der Beratung interessiert und drängen deshalb auf einen schnellen Schuldspruch, nicht zuletzt aus dem Grund, dass der Tag laut Wettervorhersage der heißeste des ganzen Jahres sein soll und die schwüle Atmosphäre für zusätzliche Spannung sorgt.

Der Angeklagte ist sein Leben lang herumgestoßen und vom Vater regelmäßig verprügelt worden. Daher möchte der Geschworene Nr. 8, dem das Gerichtsverfahren zu schnell ging und alle Beweise zu genau zusammenpassten, mehr über den Fall wissen. Man einigt sich darauf, dass jeder der Geschworenen zwei bis drei Minuten darauf verwendet, zu erläutern, warum er den Angeklagten für schuldig hält.

Einer der Beweise ist die Tatwaffe, ein Messer, das der Angeklagte am Tag des Mordes gekauft hat und welches dieser angeblich vor der Tat verloren hat. Da das Messer einen außergewöhnlichen Griff hat und auch der Trödler, von dem der Junge das Messer gekauft hat, ausgesagt hat, er habe ein solches Messer noch nie gesehen, halten viele Geschworene die Annahme, der Junge habe das Messer verlorenen und ein Anderer habe dessen Vater mit einem ähnlichen Messer erstochen, für nicht möglich. Doch als der Geschworene Nr. 8 plötzlich ein gleiches Messer vorlegt, welches er am Abend vorher in einer Pfandleihe in der Nähe des Tatortes gekauft hat, erntet er allgemeines Erstaunen. Der Geschworene Nr. 8 schlägt eine erneute Abstimmung vor: Diese soll geheim stattfinden, er selbst wolle sich enthalten. Wenn es bei elf Stimmen für schuldig bleibt, wolle er sich der Mehrheit anschließen, andernfalls solle weiter diskutiert werden.

Zweiter Akt

Ein weiterer Geschworener hat sich in der geheimen Abstimmung für nicht schuldig entschieden. Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass die Geschworene Nr. 9 den Mut von Nr. 8, sich alleine gegen die anderen zu stellen, bewundert und ihn deshalb unterstützen will.

Gegen den Protest der anderen rekonstruiert im weiteren Verlauf der Beratung der Geschworene Nr. 8 den angeblichen Tathergang und deckt Ungereimtheiten in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft sowie wenig engagiertes Verhalten des Pflichtverteidigers des Angeklagten auf.

So stellt er die Aussagen der beiden Hauptbelastungszeugen gegenüber und weist auf Widersprüche hin. Während die Augenzeugin den Mord durch die letzten beiden leeren Wagen eines Hochbahnzuges aus gesehen haben will, sagte der unter dem Mordzimmer wohnende ältere Herr aus, er habe zunächst gehört, wie der Junge schrie: „Ich bring dich um“, und im anschließenden Moment sei der Mord geschehen. Doch kann er der Jungen überhaupt gehört haben, wenn gleichzeitig die Hochbahn am Fenster vorbeifuhr?

Desweiteren sagte der alte Mann aus, er habe den Jungen durch das Treppenhaus flüchten sehen, nachdem er aus dem Bett aufgestanden und zur Wohnungstür gelaufen sei. Doch die 15 Sekunden, die er dafür benötigt haben will, erscheinen angesichts seiner Gebrechen sehr unwahrscheinlich.

So gelingt es dem Geschworenen Nr. 8 nach und nach, die Argumente und die Vorurteile der Mitgeschworenen zu entkräften und sie wegen begründeter Zweifel vom Schuldspruch abzubringen, was insbesondere den Geschworenen Nr. 3 zur Weißglut bringt. Von den anderen Geschworenen kann dieser gerade noch davon abgehalten werden, auf den Geschworenen Nr. 8 loszugehen.

Dritter Akt

In einer erneuten Abstimmung steht es inzwischen 6:6. Der einsetzende Regen scheint etwas Abkühlung zu bringen, doch die Nerven einiger Geschworener liegen weiterhin blank.

Auch die anderen Geschworenen decken nun immer mehr Ungereimtheiten auf. So passt beispielsweise der Einstichkanal der tödlichen Wunde nicht zu der Art, wie ein geübter Messerstecher wie der Junge sie seinem Vater zugefügt hätte. Als schließlich auch die belastende Zeugenaussage der Frau, die den Mord beobachtet haben will, sowie weitere Indizien in Frage gestellt werden müssen, steht das Votum schließlich elf zu eins für nicht schuldig.

Schließlich ist der aufbrausende Geschworene Nr. 3 der Letzte, der den Schuldspruch des Angeklagten aufrecht erhält. Es wird offenbar, dass er befangen ist, da er sich vor Jahren mit seinem eigenen Sohn zerstritten und daraufhin von ihm getrennt hat, und nun seinen Hass auf den Angeklagten projiziert. Letztlich bricht er unter dem Druck der elf anderen Geschworenen zusammen und schließt sich dem Freispruch des Angeklagten an. Die Beratung ist zu Ende und die Geschworenen sind nun bereit, ihr Urteil dem Richter mitzuteilen.

Thomas Krieger

Fotos

Besetzung

INSZENIERUNG UND BÜHNENBILDThomas Krieger
GESAMTLEITUNGTim Meier
  
OBFRAUFenja Steffen
Geschworener NR. 2Jörg Heikaus
Geschworener NR. 3Robert Beilstein
Geschworene NR. 4Sigrid Schanze
Geschworene NR. 5Karolyn Sandfort
Geschworene NR. 6Katharina Großmann
Geschworener NR. 7Tim Meier
Geschworener NR. 8Thomas Krieger
Geschworene NR. 9Klaudia Henke-Albert
Geschworene NR. 10Lena Schulze
Geschworene NR. 11Julia Thelen
Geschworene NR. 12Annika Rupp
GERICHTSDIENERINChristiane Schlottbom
Stimme des GERICHTSVORSITZENDENOliver Schürmann
Stimme des GERICHTSSCHREIBERSConrad Baege
  
CO-REGIERobert Beilstein
BELEUCHTUNGBurkhard Angstmann
SOUFFLEUSEChristiane Schlottbom
BAUTENRoman Henke
KOSTÜMEJulia Thelen
REQUISITETim Meier
MASKERobert Beilstein, Julia Thelen
FOTOSKlaudia Henke-Albert
ABENDKASSEChristoph Maaßen, Julia Maaßen, Daniel Reißig, Olga Reißig, Oliver Schürmann

Autor

Reginald Rose

Reginald Rose wurde am 10. Dezember 1920 in New York geboren.

Nach dem Besuch der „Townsend High School“ sowie dem anschließenden kurzen Studium am „City College“, das er ohne Abschluss verließ, begann er 1938 in New York als Werbetexter zu arbeiten.

Zwischen 1942 und 1946 war er Soldat im Zweiten Weltkrieg und brachte es bis zum Leutnant.

Ab 1951 schrieb er Drehbücher für Fernsehprogramme und Bühnenstücke. Als erstes TV-Stück verfasste er „The Bus To Nowhere.“

Sein berühmtestes Werk war das Justizdrama „Die zwölf Geschworenen“ („Twelve Angry Men“), das er 1954 als Fernsehspiel innerhalb der Reihe „Studio One“ geschrieben hatte. Bei der von Sidney Lumet 1957 mit Henry Fonda in der Hauptrolle inszenierten Kinofassung fungierte Rose als Drehbuchautor und Produzent. In den anschließenden Jahrzehnten gab es noch weitere Verfilmungen dieses Stücks.

Es folgten zahlreiche weitere Arbeiten. So schrieb er Drehbücher für die Serie „The Twilight Zone“, aber auch zu Filmen wie „Entfesselte Jugend“ („Crime in the Street“, 1956) und „Das tödlich Netz“ („The Man in the Net“, 1958).

Auf Grundlage seines Fernsehspiels „The Defenders“ wurde in den 1960er-Jahren eine gleichnamige Serie entwickelt, die in Deutschland unter dem Titel „Preston & Preston“ lief.

Über viele Jahrzehnte arbeitete er für alle großen Fernsehsender. Weitere bekannte Werke waren das Medizindrama „Whose Life Is It Anyway?“ („Ist das nicht mein Leben?“, 1980) und das Stück „Escape from Sobibor“ („Sobibor“, 1987).

Für seine Arbeiten erhielt Rose zahlreiche Auszeichnungen, unter anderem mehrere Emmy Awards.

Rose war zweimal verheiratet. 1943 heiratete er Barbara Langbart, mit der er vier Kinder hatte, aus der 1963 mit Ellen McLaughlin geschlossenen Ehe gingen zwei Kinder hervor.

Er starb am 19. April 2002 in Norwalk, Connecticut an Herzversagen.

Thomas Krieger

Aus dem Programmheft

Foyer

Sehr geehrtes Publikum,

ich begrüße Sie herzlich zur Aufführung unseres neuen Stücks „Die zwölf Geschworenen“ von Reginald Rose. Vielen von Ihnen dürfte es als Film bekannt sein – entweder in der US-amerikanischen Version von 1957 mit Henry Fonda und Lee J. Cobb in den Hauptrollen; oder aber in der deutschen Fassung von 1963 mit Robert Graf, Siegfried Lowitz und Mario Adorf. Wir hoffen sehr, dass unsere Interpretation Ihnen heute Abend gefallen wird!

Seit Anfang Oktober haben 13 Schauspielerinnen und Schauspieler (wobei es während der Probenzeit zwei Umbesetzungen gab) zweimal wöchentlich Szene um Szene erarbeitet; eine Woche vor den Aufführungen waren wir übers Wochenende gemeinsam in der Jugendherberge Lindlar (im Oberbergischen), um dem Stück den letzten Schliff zu geben. Die Probenarbeit war diesmal für das gesamte Ensemble eine besondere Herausforderung, sind doch während des Stücks alle 12 Geschworenen so gut wie durchgängig auf der Bühne. Somit war gerade in der Schlussphase der Probenzeit meist die Anwesenheit (fast) aller Schauspieler nötig. Vielen Dank für das Engagement und die produktive und lustige Probenarbeit!

Gleichzeitig findet das Projekt dieses Mal im Rahmen der Borbecker Buch- und Kulturtage statt, die bereits zum zehnten Mal ausgetragen werden. Damit können wir zum zweiten Mal nach 2007 mit einem Theaterstück an dieser Veranstaltungsreihe teilnehmen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auch allen anderen zu danken, die tatkräftig mitgeholfen haben, die Aufführung dieses Stücks zu ermöglichen. Allen voran danke ich unserem Regisseur Thomas Krieger für seinen Einsatz und seine Geduld. Auch hinter und vor der Bühne wurde und wird wieder fleißig angepackt – ohne engagierte Vereinsmitglieder, die sich um das Bühnenbild (das Wohnzimmer der Familie Henke-Albert glich mal wieder zeitweise einer Werkstatt), die Kostüme und Requisiten, die Maske, die Technik und die Abendkasse kümmern, wäre unser Theaterprojekt nicht durchzuführen. Ein besonderer Dank geht wie schon seit Jahren an das Mädchengymnasium Borbeck, dessen Klassenräume wir seit langem zu Probenzwecken und an diesem Wochenende auch wieder als Aufführungsort nutzen dürfen. Ganz besonders hervorzuheben sind dabei die Hausmeister Herr Prinz und Herr Podbevsek!

Ich bedanke mich auch bei Ihnen, sehr geehrtes Publikum, für Ihren Besuch bei uns. Ich wünsche Ihnen einen spannenden und unterhaltsamen Abend und hoffe, dass wir Sie im September wieder als Gäste begrüßen können!

Ihr Tim Meier

Was denken Sie über die Todesstrafe?

Wer zum Tode verurteilt ist, wird zunächst wie lebendig begraben; denn vor der Vollstreckung steht meist ein langes Warten. Weggeschlossen von der Außenwelt, nur darauf ausgerichtet, hingerichtet zu werden. Hier gäbe es Zeit für Einsicht – auch auf der anderen Seite, denn: „Kein Mensch weiß etwas ganz genau.“ Gerade wenn es um die Maximalstrafe geht, sind Justizirrtümer fatal. In Ländern, in denen die Todesstrafe praktiziert wird, werden Menschenrechte zumeist generell nicht hoch geachtet. Da liegt die Vermutung nahe, dass selbst ein Geständnis des Angeklagten nicht sehr aussagekräftig ist, wenn es nach Anwendung gewisser „Verhörmethoden“ entstand. Irgendwann ist die Aussicht auf den Tod und endlich in Ruhe gelassen zu werden wahrscheinlich die bessere Alternative.

Auch ohne Geständnis wird zum Tode verurteilt. Hier im Theater stimmen elf von zwölf Geschworenen in der ersten spontanen Abstimmung für „schuldig“, für den elektrischen Stuhl – obwohl der junge Mann bestreitet, seinen Vater erstochen zu haben. „Angenommen“ der Sohn hat seinen Vater gar nicht getötet: Da kommt er nachts nach Hause, wird von Polizisten empfangen, erfährt, dass sein Vater gestorben ist, und wird selbst des Mordes beschuldigt. Ganz ehrlich, könnten Sie sich in dieser Situation noch an die Namen aller Schauspieler erinnern, die Sie gerade hier im Theater gesehen haben?

Selbst wenn alle Irrtümer ausgeschlossen werden können: Jeder dieser Verurteilten ist ein Mensch. „Wir halten die folgenden Wahrheiten für allgemein gültig: dass alle Menschen gleich geboren sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit bestimmten unverbrüchlichen Rechten begnadet sind; dass zu diesen Rechten das Leben, die Freiheit und das Streben nach Glück gehören.“ Geschworene Nr. 5 zitiert damit die Unabhängigkeitserklärung von Thomas Jefferson. Einem Strafgefangenen wird das Recht auf Freiheit genommen, auch das Streben nach Glück wird hinter Gittern im wahrsten Sinne des Wortes eingeschränkt. Ist es also naheliegend, ihm auch sein Recht auf Leben zu nehmen? „Wer tötet, hat sein eigenes Leben verwirkt. Warum soll das Leben des Täters höher geschätzt werden als das des Opfers?“ – „Das Recht auf Leben ist an keine Bedingungen gebunden. Das Leben des Opfers wird durch die Hinrichtung des Täters weder aufgewertet noch zurückgegeben“ (vgl. acat-deutschland.de). Die „Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter“ (ACAT) spricht sich, wie auch Amnesty International, kategorisch gegen die Todesstrafe aus. Ebenso der Europarat, dessen Mitglieder allesamt die Todesstrafe abgeschafft haben. Derzeit haben 98 Staaten weltweit die Todesstrafe vollständig abgeschafft, in 58 Staaten wird sie nach wie vor beibehalten. Manche Staaten haben sie in der Praxis abgeschafft oder wenden sie nur in Kriegszeiten an (vgl. amnesty-todesstrafe.de).

1949 wurde die Todesstrafe in der Bundesrepublik abgeschafft (1987 in der DDR). Seit 1924 werden bei Gerichtsverhandlungen in Deutschland keine Geschworenen mehr eingesetzt. In den USA ist das Geschworenengericht bis heute in der Justiz verankert und die Todesstrafe wird praktiziert. Die theatralisch dargestellte Diskussion unserer zwölf Geschworenen ist also nicht überholt.

„Ich kann nicht einfach so meine Hand heben und jemanden in den Tod schicken. Ich muss erst darüber sprechen.“ Ich hoffe, dass es in den Gerichtsgebäuden dieser Welt viele Menschen wie den Geschworenen Nr. 8 gibt. […]

Annika Rupp

Zitate aus der Probenarbeit

Thomas Krieger:
„Wenn Du da so explodierst, dann dreh dich mal nicht nach hinten, sondern explodier’ mal so für dich.“

Presse

Die zwölf Geschworenen: Einmal Mäuschen im Gericht spielen

„Theaterlaien“ führen heute und morgen Gerichts-Kammerspiel auf – im Rahmen der 10. Borbecker Buch- und Kulturtage

Borbeck. Die Theaterlaien wagen sich an diesem Wochenende an ein Gerichts-Kammerspiel, das als Hollywood-Verfilmung schon mächtig Eindruck gemacht hatte. „Die zwölf Geschworenen“ versuchen am heutigen Freitag, 20. März, sowie am morgigen Samstag, 21. März, ein gerechtes Urteil über einen scheinbar eindeutig schuldigen Vatermörder zu fällen. Weil das Stück im Rahmen der Borbecker Buch- und Kulturtage aufgeführt wird, ist der Eintritt mit 5 und 3 Euro stark ermäßigt.

Die Aufführungen beginnen jeweils um 19 Uhr in der Aula des Mädchengymnasiums Borbeck. Die Abendkasse und der Getränke-/Brezelverkauf sind ab 18 Uhr geöffnet, Einlass in die Aula ist ab 18.45 Uhr.

Die Theaterlaien locken die Zuschauer mit der Möglichkeit, einmal „Mäuschen im verschlossenen Geschworenenzimmer“ spielen zu können. Denn Autor Reginald Rose führt ihnen die Aufgabe vor, über das Schicksal eines 19-jährigen jungen Mannes zu entscheiden. Stimmen alle zwölf Geschworenen für „schuldig“, landet der Angeklagte auf dem elektrischen Stuhl, ansonsten wird er freigesprochen. Für die meisten Geschworenen scheint der Fall eindeutig und der Angeklagte selbstverständlich schuldig. Einzig der Geschworene Nr. 8 will nicht vorschnell urteilen und äußert Zweifel an den nicht ganz wasserdichten Aussagen der Zeugen. Es entwickelt sich ein erbitterter und spannungsgeladener verbaler Kampf zwischen den Laienrichtern.

Die anfängliche Selbstsicherheit der Geschworenen beginnt nach und nach zu bröckeln. Psychische Belastung und Vorurteile kommen zum Vorschein., die alles andere als eine objektive Betrachtung des Falles ermöglichen. Aber schafft es der Geschworene Nr. 8, allen elf Mitgeschworenen seine Zweifel zu vermitteln und sie zum Umdenken zu bringen? Regisseur Thomas Krieger und sein Ensemble führen einen fesselnden Konflikt aus Logik, Emotionen und Vorurteilen auf.

Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 20.03.2015

Zwölf Geschworene kämpfen um ein Urteil

TheaterLaien bringt den Klassiker auf die Aula-Bühne des Mädchengymnasiums Borbeck

Borbeck. Nachdem das TheaterLaien die Saison 2015 bereits im Januar mit einem gelungenen Comedy-Abend eröffnet hat, zeigt es im Rahmen der Borbecker Buch- und Kulturtage am 20. und 21. März (jeweils 19 Uhr, Aula des Mädchengymnasiums, Fürstäbtissinstraße 52-54) mit dem Gerichts-Kammerspiel „Die zwölf Geschworenen“ von Reginald Rose eine ganz andere seiner vielen Facetten. Der erfahrene Regisseur Thomas Krieger beweist wie immer das richtige Händchen für die Inszenierung des Stücks und sorgt mit den spielfreudigen Darstellern für einen fesselnden Konflikt aus Logik, Emotionen und Vorurteilen.

Zum Inhalt: Nach einer Gerichtsverhandlung sollen zwölf Geschworene über das Schicksal eines Jungen (19) entscheiden, der seinen Vater kaltblütig mit dem Messer ermordet haben soll. Das Urteil muss einstimmig ausfallen. Für die meisten scheint der Fall eindeutig: schuldig! Nur der Geschworene Nr. 8 äußert Zweifel an den Zeugenaussagen. Ein erbitterter und spannungsgeladener verbaler Kampf entfacht zwischen den Laienrichtern.

Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 10.03.2015

Zwölf Geschworene

TheaterLaien führt Gerichtskammerspiel auf

Beim letzten Mal haben sich die Akteure des TheaterLaien von ihrer humorvollen Seite gezeigt und ihr Publikum mit einem Comedy-Abend unterhalten. Jetzt wird’s wieder ernst. Am 20. und 21. März steht das Gerichts-Kammerspiel „Die zwölf Geschworenen“ von Reginald Rose auf dem Spielplan. Der Vorhang für die Inszenierungen hebt sich jeweils um 19 Uhr.

Regisseur Thomas Krieger beweist wie immer das richtige Händchen für die Inszenierung des Stücks und sorgt gemeinsam mit den spielfreudigen Darstellern für einen fesselnden Konflikt aus Logik, Emotionen und Vorurteilen.

Nach einer sechstägigen Gerichtsverhandlung müssen zwölf Geschworene über das Schicksal eines neunzehnjährigen Jungen entscheiden, der seinen Vater kaltblütig mit dem Messer ermordet haben soll. Stimmen die zwölf für „schuldig“, landet der Angeklagte auf dem elektrischen Stuhl. Stimmen sie für „nicht schuldig“, wird er freigesprochen.

Die TheaterLaien füllen das sechs Jahrzehnte alte Stück am 20. und 21. März in der Aula des Mädchengymnasiums Borbeck, Fürstäbtissinstraße 52-54 (Eingang Drogandstraße) mit Leben und zeigen, dass es nichts von seiner Aktualität verloren hat. Das Stück wird im Rahmen der Borbecker Buch- und Kulturtage angeboten. Karten gibt es zum Preis vn 5 Euro, ermäßigt 3 Euro. Diese sind telefonisch unter 0201/614 16 45, unter www.theaterlaien.de und an der Abendkasse zu bekommen.

Borbeck Kurier vom 07.03.2015